nur mit Klasse
Bab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten
Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der
zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.