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PKW-Klassen

 

Klasse B

Klasse BE

nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Klasse S

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.

Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
  • Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.
  • Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
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